Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0001

Ra 2025/10/0001Verwaltungsgerichtshof23.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100001.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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