Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/10/0032

Ro 2025/10/0032Verwaltungsgerichtshof16.06.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/10/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025100032.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionsbeantwortung der Medizinischen Universität Graz wird zurückgewiesen.

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