Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0108

Ra 2025/10/0108Verwaltungsgerichtshof25.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0108

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100108.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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