Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0112

Ra 2025/10/0112Verwaltungsgerichtshof21.05.2026

Regest

Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche Würdigung Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/10/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100112.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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