Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/11/0008

Ro 2025/11/0008Verwaltungsgerichtshof28.04.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/11/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025110008.J00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und der angefochtene Beschluss dahingehend geändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. April 2024, Zl. MA 40 GR43952720245, mit Erkenntnis abgewiesen wird.

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