Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/11/0044

Ra 2025/11/0044Verwaltungsgerichtshof28.04.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/11/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110044.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, nämlich insoweit, als damit in Spruchpunkt 2. der Beschwerde des Mitbeteiligten gegen die Spruchpunkte 2. und 3. des Straferkenntnisses der revisionswerbenden Behörde vom 27. August 2024 stattgegeben, das Straferkenntnis in diesen Punkten behoben und das Verwaltungsstrafverfahren insoweit eingestellt wurde, sowie in seinem Spruchpunkt 3. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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