Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/11/0077

Ra 2025/11/0077Verwaltungsgerichtshof13.05.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/11/0077

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025110077.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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