Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/12/0005

Ra 2025/12/0005Verwaltungsgerichtshof20.04.2026

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/12/0005

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120005.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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