Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/12/0026

Ro 2025/12/0026Verwaltungsgerichtshof13.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/12/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025120026.J00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Beschwerde gegen Spruchpunkt I. des Bescheides vom 4. März 2025 richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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