Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/12/0105

Ra 2025/12/0105Verwaltungsgerichtshof22.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/12/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025120105.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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