Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0037

Ra 2025/13/0037Verwaltungsgerichtshof19.12.2025

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130037.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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