Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0061

Ra 2025/13/0061Verwaltungsgerichtshof06.05.2026

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0061

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130061.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerber haben der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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