Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0087

Ra 2025/13/0087Verwaltungsgerichtshof09.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/13/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130087.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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