Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/14/0230

Ra 2025/14/0230Verwaltungsgerichtshof21.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/14/0230

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025140230.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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