Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/14/0280

Ra 2025/14/0280Verwaltungsgerichtshof18.02.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/14/0280

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025140280.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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