Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/15/0003

Ro 2025/15/0003Verwaltungsgerichtshof28.05.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/15/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025150003.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis betreffend Festsetzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 112/2013 sowie Umsatzsteuer 2016 wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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