Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/16/0001

Ra 2025/16/0001Verwaltungsgerichtshof26.06.2025

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/16/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160001.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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