Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/16/0004

Ro 2025/16/0004Verwaltungsgerichtshof15.12.2025

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/16/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025160004.J00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass es in seinem Spruchpunkt I. wie folgt lautet:

„Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.“

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