Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0053

Ra 2025/17/0053Verwaltungsgerichtshof02.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/17/0053

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025170053.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird betreffend die zweit und drittrevisionswerbenden Parteien wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der zweitrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Die Revision der erstrevisionswerbenden Partei wird zurückgewiesen.

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