Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/18/0002

Ro 2025/18/0002Verwaltungsgerichtshof09.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2025/18/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025180002.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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