Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/18/0110

Ra 2025/18/0110Verwaltungsgerichtshof14.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/18/0110

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025180110.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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