Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/18/0425

Ra 2025/18/0425Verwaltungsgerichtshof08.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/18/0425

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025180425.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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