Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0093

Ra 2025/20/0093Verwaltungsgerichtshof30.06.2025

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Spruch und Begründung Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200093.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird, soweit damit die Spruchpunkte I. und II. des Bescheides des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 10. Jänner 2025, 811034903/240482287, aufgehoben und die damit entschiedenen Rechtssachen zur neuerlichen Entscheidung an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurückverwiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Im Übrigen wird der angefochtene Beschluss wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.