Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0299

Ra 2025/20/0299Verwaltungsgerichtshof16.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0299

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200299.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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