Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0493

Ra 2025/20/0493Verwaltungsgerichtshof16.02.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0493

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200493.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,00 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Begehren auf Zuerkennung eines „ERV-Zuschlages“ wird abgewiesen.

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