Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0599

Ra 2025/20/0599Verwaltungsgerichtshof23.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0599

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200599.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Versagung der Zuerkennung des Status eines Asylberechtigten wendet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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