Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0681

Ra 2025/20/0681Verwaltungsgerichtshof25.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/20/0681

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025200681.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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