Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0012

Ra 2025/21/0012Verwaltungsgerichtshof30.07.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.07.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025210012.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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