Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0043

Ra 2025/21/0043Verwaltungsgerichtshof27.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025210043.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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