Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0074

Ra 2025/21/0074Verwaltungsgerichtshof24.06.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/21/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025210074.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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