Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/03/0001

Fr 2026/03/0001Verwaltungsgerichtshof10.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026030001.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

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