Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/03/0049

Ra 2026/03/0049Verwaltungsgerichtshof02.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/03/0049

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030049.L00

Spruch

gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Zurückweisung der Beschwerde betreffend Übertretungen des Wiener LandesSicherheitsgesetzes richtet, zurückgewiesen.

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