Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/04/0001

Ra 2026/04/0001Verwaltungsgerichtshof11.06.2026

Regest

Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8 Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/04/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026040001.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der teilweisen Stattgebung der Beschwerde (Spruchpunkte A.I. und A.II.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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