Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/04/0075

Ro 2026/04/0075Verwaltungsgerichtshof01.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/04/0075

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026040075.J00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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