Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/05/0004

Ro 2026/05/0004Verwaltungsgerichtshof17.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/05/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026050004.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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