Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/06/0001

Fr 2026/06/0001Verwaltungsgerichtshof07.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/06/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026060001.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Stadt Graz hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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