Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/08/0062

Ra 2026/08/0062Verwaltungsgerichtshof24.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/08/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026080062.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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