Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/16/0002

Ro 2026/16/0002Verwaltungsgerichtshof20.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2026/16/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RO2026160002.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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