Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/16/0012

Ra 2026/16/0012Verwaltungsgerichtshof01.06.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/16/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026160012.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist wird als unbegründet abgewiesen.

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