Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/16/0024

Ra 2026/16/0024Verwaltungsgerichtshof20.05.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/16/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.05.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026160024.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat der erstrevisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.446,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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