Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/17/0002

Fr 2026/17/0002Verwaltungsgerichtshof26.03.2026

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2026/17/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:FR2026170002.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von € 893,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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