Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/20/0047

Ra 2026/20/0047Verwaltungsgerichtshof30.07.2026

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2026/20/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.07.2026
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026200047.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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