Judge change and inadmissible personality-rights suits against judges

ARGVP-1988-3081Obergericht24.04.1985Other

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Obergericht gave supervisory guidance on two procedural questions. First, in civil proceedings a judge replacement requires that the incoming judge be sufficiently informed through a detailed hearing transcript; the parties must also be told of the change so they can object or seek renewed hearings or evidence-taking. Second, the court stated that lawsuits against judges or officials alleging personality-right violations caused by official acts are inadmissible, because the statutory remedies against judicial and administrative acts are exclusive.

Omnilex-Regeste

Richterwechsel im Zivilprozess; Anspruch auf Beurteilung durch den gleichen Richter und Informationspflicht bei Wechsel. Bei Richterwechsel muss der neu befasste Richter über den bisherigen Gang des Verfahrens, namentlich über Parteivorbringen und Beweisanträge, durch ein vollständiges Protokoll hinreichend unterrichtet werden; blosse Plädoyernotizen genügen nicht. Die Parteien sind vom Wechsel zu verständigen, damit sie Ablehnungsgründe oder ein Begehren um Wiederholung von Verhandlung bzw. Beweisabnahme vorbringen können. Klagen gegen Richter oder Behörden wegen angeblicher Persönlichkeitsverletzung durch Entscheide oder Amtshandlungen sind unzulässig, da die eidgenössischen und kantonalen Rechtsmittel ordnungsgemäss und abschliessend geregelt sind (vgl. Art. 28 ZGB).

Gesamter Gesetzestext

C. Gerichtsentscheide 3080, 3081 Prozess einzugreifen. Die materielle Beurteilung bleibt vielmehr dem Appellationsgericht Vorbehalten, wenn das Verfahren vor erster Instanz seinen Abschluss gefunden hat. JuAK 30.10.1974 (RBer 1974/75, S. 43) 3081 Richterwechsel1. Anspruch auf rechtliches Gehör. In einem neueren Entscheid hat das Bundesgericht den Anspruch auf rechtliches Gehör, der im engeren Sinn die Gleichbehandlung der Parteien im Zivilprozess und der Beteiligten im Strafverfahren sichern will, auch auf den Anspruch einer Partei ausgedehnt, vom gleichen Richter angehört und beurteilt zu werden. Unter Vorbehalt besonderer kantonaler Rege­lung und Rechtsprechung entschied das Bundesgericht, dass im münd­lichen Verfahren die Richter, die an einer Beweisabnahme teilgenommen haben, auch am Urteil teilnehmen müssen. Wenn eine Partei zum Beweis zugelassen werde, so habe das Gericht seinen Entscheid in voller Kenntnis dieser Beweise zu treffen. Das setze grundsätzlich voraus, dass alle urtei­lenden Richter der Abnahme der Beweise beiwohnten oder wenigstens durch das Verhandlungsprotokoll darüber informiert würden (BGE 96 I 323 ff. E. 2c, Praxis des Bundesgerichts 1970 S. 532; vgl. für den Fall einer Rückweisung Praxis des Bundesgerichts 1977 Nr. 164). Das Obergericht hatte am 24. August 1982 entschieden, im Strafver­fahren sei die Hauptverhandlung nur zu wiederholen,— wenn der persönlichen Befragung des Angeschuldigten im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung oder die auszusprechende Strafe oder Massnahme besondere Bedeutung zukomme, — wenn Zeugen oder Sachverständige zu dieser Verhandlung vorgeladen oder weitere Beweise (Augenschein usw.) abgenommen wurden (Rechenschaftsbericht des Obergerichts 1982/83 S. 38).Im Zivilprozess, wo alle tatsächlichen Behauptungen und Beweisan­ träge von den Parteien vorzubringen sind, erscheint es jedenfalls bei einem Richterwechsel als erforderlich, den neuen Richter mindestens durch ein ausführliches Verhandlungsprotokoll ins Bild zu setzen. Dazu genügen die Plädoyernotizen des Klägers nicht; auch die Vorbringen und Beweisan­ 1 Siehe auch Rechenschaftsbericht des Obergerichtes 1974/75, S. 43 437

C. Gerichtsentscheide 3081,3082 träge der beklagten Partei sind summarisch aufzunehmen, wenn ein neuer Richterohne weitere Verhandlung informiert werden soll. - Die Par­teien sind über den Richterwechsel zu informieren, damit sie allfällige Ein­wendungen (Ablehnungsbegehren gegen die neuen Richter) und beson­dere Gründe für die Wiederholung der Verhandlung oder Beweisabnahme Vorbringen können. OGer 24.4.1985 (RBer 1984/85, S. 36) 3082 Verantw ortlichkeitsklage. Klagen gegen Beamte und Behördemit­glieder wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte bei Ausübung einer Amtshandlung. «Es ist kürzlich wiederholt vorgekommen, dass eine unterlegene Partei ein Gericht oder einen Richter einklagten mit der Begründung, durch einen Entscheid oder eine Amtshandlung sei sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden (Art. 28 ZGB). Die eidgenössischen und kantonalen Gesetze (ZPO, StPO, SchKG; OG und BStP für das Verfahren vor Bundesgericht) ordnen die Rechtsmittel gegen die Entscheide und Amtshandlungen von Gerichten, weiteren Kol­legialbehörden und einzelnen Amtspersonen abschliessend. Damit bleibt kein Raum, diese Behörden oder Amtspersonen einzuklagen mit der Be­gründung, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen sei durch einen Ent­scheid verletzt worden. Als Aufsichtsbehörde über die Rechtspflege weisen wir Sie daher an, solche Klagen als unzulässig zurückzuweisen. Bei Ungewissheit überden Klagegrund ist der Kläger aufzufordern, sein Rechtsbegehren zu be­gründen.» Eine hiegegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am 18. März 1977 abgewiesen. Weisung OGer Aug. 1976 (RBer 1976/77, S. 33) 438

Schlagwörter

judge changeright to be heardtranscriptrecusalpersonality rightsinadmissibilityjudicial remediescivil proceduresupervisory guidance

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether a new judge may decide a civil case without being informed of the evidence by a full protocol after a judge change.

Extrahierter Entscheid

After a judge change in civil proceedings, the new judge must at least be informed through a detailed hearing transcript; the parties must also be informed of the change so they may raise objections or request repetition of the hearing or taking of evidence.

Extrahierte Begründung

A decision must be made with full knowledge of the evidence. In written or oral proceedings, if the deciding judge changes, the successor must be adequately acquainted with the parties' submissions and evidence; mere plaintiff notes are insufficient, and the defendant's submissions and motions must also be summarized.

Kernrechtsfrage

Whether a party may sue a judge or court for an allegedly personality-infringing decision or official act.

Extrahierter Entscheid

Such lawsuits are inadmissible because the statutory systems of appeals and remedies against judicial and official acts are exhaustive and leave no room for separate personality-right claims based on the content of a decision or official act.

Extrahierte Begründung

The laws governing remedies against decisions and official acts of courts and authorities are exhaustive. Consequently, a party cannot circumvent those remedies by framing the complaint as a personality-right action under civil law.

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