‘No new assets’ objection also contests the debt

ABS 2016 152Obergericht20.06.2016Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The supervisory authority held that a debtor who writes ‘no new assets’ on the payment order does not merely raise the defense of lack of new assets under Art. 75 Abs. 2 SchKG, but also contests the debt itself. This debtor-friendly construction applies even where the collection includes both loss-certificate-based claims and later-accrued claims. Because no legal removal of the objection had occurred, the bankruptcy warning served on the debtor was null.

Omnilex-Regeste

Art. 22, 75 Abs. 2, 265a SchKG; interpretation of the formula ‘kein neues Vermögen’ in a mixed enforcement for loss-certificate and post-bankruptcy claims. A legal objection formulated as ‘no new assets’ is to be construed, in favour of the debtor, both as an invocation of the defense of lack of new assets and as a denial of the claim. This applies not only to pure loss-certificate claims but also where post-bankruptcy claims are pursued together with them. If the ordinary objection has not been removed by legal proceedings, continuation of enforcement by bankruptcy warning is void (consid. 4-8).

Gesamter Gesetzestext

ABS 16 152, publiziert August 2016

Entscheid der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern

vom 20. Juni 2016

Besetzung

Oberrichter Bähler (Präsident i.V.) und Studiger, Oberrichterin Grütter sowie Gerichtsschreiber Knüsel

Verfahrensbeteiligte

X

Schuldner/Beschwerdeführer

und

Betreibungsamt Y

Gegenstand

Regeste:

Art. 75, 265a SchKG

Schlägt der Betriebene Recht vor, mit der Formel "Rechtsvorschlag nicht zu neuem Vermögen gekommen", so ist dies als Einrede mangelnden neuen Vermögens und als Bestreitung der Schuld zu verstehen.

Redaktionelle Vorbemerkungen:

Der Schuldner wurde von der Z AG für eine Forderung aus einem Konkursverlustschein sowie für später entstandene Ansprüche betrieben. Auf dem entsprechenden Zahlungsbefehl schlug der Schuldner fristgerecht Recht vor, mit dem Vermerk "Konkurs 1999 kein neues Vermögen".

Gestützt auf die erhobene Einrede legte das Betreibungsamt den Rechtsvorschlag dem Regionalgericht vor. Das Regionalgericht trat auf die Einrede - soweit sie nachkonkursliche Forderungen betraf - nicht ein und bewilligte im Übrigen den Rechtsvorschlag Ein Rechtsöffnungsverfahren hinsichtlich der nachkonkurslichen Forderungen fand nicht statt.

Für die nachkonkurslichen Forderungen wurde dem Schuldner eine Konkursandrohung zugestellt. Anlässlich der Konkursverhandlung erschien er persönlich und machte geltend, Rechtsvorschlag erhoben zu haben. Der Konkursrichter brach daraufhin die Konkursverhandlung ab und übermachte die Akten der Aufsichtsbehörde zwecks Beurteilung der Nichtigkeitsfrage.

Auszug aus den Erwägungen:

(...)

4. Die Nichtigkeit wird jederzeit von Amtes wegen festgestellt (Art. 22 SchKG).

Nichtig ist beispielsweise die Fortsetzung einer Betreibung ohne Beseitigung des Rechtsvorschlages (Cometta/Möckli, Basler Kommentar zum SchKG, N 12 zu Art. 22 SchKG).

5. Mit dem Zahlungsbefehl vom 18. August 2015 wurden neben einer Konkursforderung noch weitere, erst später entstandene Ansprüche (Verzugsschaden, Abklärungskosten etc.) in Betreibung gesetzt.

Zu klären ist deshalb, ob der Schuldner mit seinem Rechtsvorschlag ("kein neues Vermögen") die (nachkonkursliche) Forderung bestritten hat. Wäre dem so, hätte die Konkursandrohung erst nach Beseitigung des Rechtsvorschlages zugestellt werden dürfen.

6. Will der Schuldner in einer neuen Betreibung für die Verlustscheinforderung die Einrede mangelnden neuen Vermögens erheben, so muss er das mit Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl tun (Art. 75 Abs. 2 SchKG). Dazu genügt die Erklärung: "kein neues Vermögen".

Mit dieser Einrede wird nicht die Forderung an sich bestritten, sondern bloss die derzeitige Eintreibbarkeit auf dem Betreibungswege. Erklärt der Schuldner hingegen einfach "Rechtsvorschlag", so wird angenommen er bestreite nur die Schuld und verzichte auf die Einrede.

Umgekehrt aber lässt die Praxis - zugunsten des Schuldners - einen Rechtsvorschlag, der nur die Einrede und sonst keine weitere Bestreitung enthält, auch als gegen die Forderung gerichtet zu (Amonn/Walther, Grundriss des SchKG, § 48 N 36 f; BGer 5A_487/2014 vom 27. Oktober 2014; BGE 103 III 31, BGE 108 III 6; Kantonsgericht Graubünden, Urteil vom 4. September 2002, PKG 2002, 171).

7. Der mit der Einrede des fehlenden neuen Vermögens begründete Rechtsvorschlag gilt folglich auch als Bestreitung der Forderung. Diese Praxis wurde zwar im Zusammenhang mit reinen Verlustscheinforderungen formuliert. Es ist indes nicht ersichtlich, warum sie nicht auch zum Zuge kommen soll, wenn gleichzeitig nachkonkursliche Forderungen betrieben werden. Dies umso mehr als nicht immer leicht erkennbar ist, ob es sich um reine Konkursforderungen oder um einen Mix mit nachkonkurslichen Forderungen handelt. Ueberdies sind die Betreibungskosten akzessorisch zur Hauptsache und folgen deren Schicksal.

8. Hier hat der Betriebene auf dem Zahlungsbefehl durch seine Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik und mit den Worten "kein neues Vermögen" Recht vorgeschlagen. Nach der referierten Praxis ist dies als Einrede mangelnden neuen Vermögens undBestreitung der Schuld zu verstehen.

Eine Fortsetzung der Betreibung hätte deshalb verlangt, dass der "normale" (gegen die nachkonkurslichen Forderungen gerichtete) Rechtsvorschlag durch Rechtsöffnung beseitigt worden wäre. Da es hier aber nie zu einer gerichtlichen Beseitigung des Rechtsvorschlages gekommen ist, erweist sich die Konkursandrohung vom 27. Januar 2016 (zugestellt am 1. Februar 2016) als nichtig.

(…)

Hinweis:

Der Entscheid ist rechtskräftig.

Schlagwörter

debt enforcementnew assetsobjectionbankruptcy warningnullityloss certificatepost-bankruptcy claims

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the formula ‘no new assets’ on the payment order must be understood as both an objection of lack of new assets and a denial of the debt.

Extrahierter Entscheid

Yes. The debtor’s objection is construed cumulatively as an objection of lack of new assets and as a challenge to the claim itself.

Extrahierte Begründung

The established practice developed for pure loss-certificate claims also applies when post-bankruptcy claims are pursued together with such claims. It is often difficult to distinguish the two categories, and enforcement costs follow the main claim. A debtor-friendly interpretation therefore treats the objection as also contesting the debt.

Kernrechtsfrage

Whether the bankruptcy warning was void because the debt objection had not been removed by legal proceedings.

Extrahierter Entscheid

Yes. Because the ordinary objection against the post-bankruptcy claims had never been eliminated by legal action, the bankruptcy warning was issued without the required prior removal of the objection and is therefore null.

Extrahierte Begründung

Continuation of enforcement without removal of the objection is void under the nullity doctrine. Since the ‘no new assets’ objection also contested the debt, a legal opening proceeding was required before the bankruptcy warning could be served.

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