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100 2020 235 - Internationaler Wohnsitz / Bundesangestellter in LUX / Lebensmittelpunkt weiterhin in BE, u.a. durch Verbleib Ehegattin, Wohnung am bisherigen Familienort (bestätigt durch VGE 100 2024 108; anders entschieden durch BGer 9C_496/2023) | Omnilex