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100 2021 420 - Grundstückverkauf / Verurkundung 2019, Grundbucheintrag 2020 / Verkäufer versteuert amtlichen Wert und Anspruch auf die Kaufpreisrestanz / der amtliche Wert wird als Schuld wieder abgezogen (bestätigt durch VGE 100 2022 209 vom 23.5.2023) | Omnilex