Art. 29 BG 27 June 1874; Art. 46 lit. b and Art. 47 marriage law: in divorce appeals the Federal Court is bound by the cantonal findings of fact and reviews only the correct application of federal law. Where the facts established show repeated serious mistreatment and deep dishonour, the spouse is entitled to absolute divorce and cannot be confined to mere temporary separation. In common appellate proceedings, the non-appealing spouse may renew the claims pursued below. Accepted concessions concerning property restitution and cash repayment bind the parties; child-support requests require a sufficient legal and factual basis, otherwise the lower award stands. Costs follow fault in causing the divorce.
A. Das Kantonsgericht St. Gallen erkannte unterm 7. Ja nuar d. J.:
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
ihm auch die Kosten und eine proceßualische Entschädigung an die Klägerin aufzulegen; dagegen ist von der Auflage einer weitern Entschädigung Umgang zu nehmen, weil Klägerin eine solche nicht verlangt hat Demnach hat das Bundesgericht erkannt:
gegenwärtig mehr belastet sind als beim Empfange, zu entlasten; ebenso ist derselbe schuldig, ihr die empfangene Baarschaft von 1200 Fr. zurückzuerstatten. 3. Klägerin ist pflichtig, diejenigen Gegenstände, welche per söhnliches Eigenthum des Beklagten sind und sich in ihrem Besitze befinden, dem Beklagten aushinzugeben. 4. Die zwei ältern Kinder sind dem Beklagten, die zwei jüngern der Klägerin zur Erziehung zugeschieden und es hat der Beklagte der Klägerin für jedes der beiden ihr überlassenen Kinder bis zu deren zurückgelegten sechszehnten Altersjahre einen wöchentlichen Sustentationsbeitrag von 8 Fr. (acht Franken) in vierteljährlichen Raten zum Voraus zu bezahlen. 5. Bezüglich der kantonsgerichtlichen Kosten hat es bei Disp. 5 des kantonsgerichtlichen Urtheils sein Verbleiben. 6. Die bundesgerichtlichen Kosten, Gerichtsgebühr 50 Fr., sind ebenfalls dem Beklagten auferlegt und es hat derselbe über dieß die Klägerin proceßualisch mit 200 Fr. zu entschädigen.