Intercantonal double taxation; taxation of income from gainful activity at the taxpayer's factual domicile as a rule; exception only where the activity creates a business domicile at the place of work. A mere employee who commutes to another canton does not acquire a business domicile there, so the place of work may not levy income tax on his earnings (consid. 2-3). The Federal Court will annul a contrary municipal tax judgment to prevent constitutionally inadmissible double taxation.
von Biel ein. Obwohl nun Froidevaux sich darauf berief, er habe für den gleichen Zeitraum und den gleichen Erwerb die Steuern bereits im Kanton Neuenburg, sowohl an den genannten Kanton selbst als an seine Wohnsitzgemeinde, bezahlt, so wurde er doch sub 21. November 1893 zur Bezahlung der rückständigen Ge meindesteuern von 1888 bis 1890 an die Gemeinde Biel verur teilt und zudem für so lange, als er genannte Steuern samt Kosten nicht gezahlt, mit Wirtshausverbot bestraft. Gegen dieses Urteil erklärte Froidevaux sub 2./5. Dezember 1893 den staatsrechtlichen Rekurs wegen Doppelbesteuerung an das Bundesgericht, indem er folgende Anträge stellte:
aber ein Besteuerungsrecht der Gemeinde Biel in Bezug auf den dortigen Erwerb des in Landeron domizilierten Rekurrenten nicht anerkannt werden. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Der Rekurs wird dahin begründet erklärt, daß die Gemeinde Biel nicht berechtigt ist, den Rekurrenten für seinen in Biel ge machten Erwerb für die Jahre 1888 bis 1893 zu besteuern. Der Entscheid des Gerichtspräsidenten von Biel vom 21. November 1893 ist demnach aufgehoben.