Arts. 164, 167 O.G.; cassation appeal time limit and date of judgment notification: The decisive moment for the commencement of the appeal period is the public pronouncement of the cantonal judgment by the court president. A private or informal communication by the clerk does not constitute relevant notification, unless it is shown that, by special order and in derogation from the applicable cantonal procedural rules, another mode of service was validly prescribed for the particular case. The appellant bears the burden of proving such special arrangement; failing this proof, an appeal filed after expiry of the statutory period is inadmissible (consid. 1).
halte, erst nach Rückkehr des Kammerschreibers, der gegenwärtig abwesend sei, aufgeklärt werden könne. Der Kassationshof zieht in Erwägung: Der Rekurs ist verspätet. Die Rekurserklärung ist zwar innert der gesetzlichen Frist von zehn Tagen erfolgt. Dagegen fand die Einreichung der Rekursschrift erst nach Ablauf der zwanzigtägigen Frist statt (Art. 164 167 O. G.). Als Datum der Urteils eröffnung muß nämlich der 11. April 1894 gelten. An diesem Tage wurde das Urteil vom Präsidenten des kantonalen Gerichtes öffentlich verkündet. Auf diese Verkündung kommt es nun nach Art. 167 leg. cit. an, nicht auf eine Privatmitteilung von Seite des Kammerschreibers. Rekurrent hat den Nachweis nicht geleistet, daß laut besonderer Verfügung des Gerichtspräsidenten und in Abweichung von den bezüglichen Vorschriften der bernischen Straf prozeßordnung, statt der öffentlichen Verkündung eine andere Art der Urteilseröffnung für den speziellen Fall gelten sollte. Demnach hat der Kassationshof erkannt: Auf den Rekurs wir wegen Verspätung nicht eingetreten.