Art. 89 OG; cassation complaint admissibility in federal matters: the remedy lies only against cantonal main judgments deciding the merits and is intended to secure application of federal private law. A merely procedural ruling on the admissibility of debt enforcement or on provisional enforcement relief is not a main judgment within the meaning of Art. 89 OG and therefore cannot be attacked by cassation; the Federal Court must decline jurisdiction ex officio.
antragte, dasselbe zu kassieren und die Streitsache zu neuer Beurteilung an den Appellations und Kassationshof des Kantons Bern zurückzuweisen. Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Rechtsmittels, die Anwendung des eidgenössischen Privatrechts zu sichern, ohne weiters ergibt. Da nun im vorliegenden Falle vor der Vorinstanz nicht ein, den Rechtsstreit materiell entscheidendes Urteil gefällt, sondern lediglich über die Zulässigkeit der Schuld betreibung erkannt worden ist, kann wegen Inkompetenz auf die erhobene Kassationsbeschwerde nicht eingetreten werden. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Auf die Kassationsbeschwerde wird wegen Inkompetenz nicht eingetreten.